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Millenium: Baugenehmigung einhalten PDF Drucken E-Mail
Dienstag, 8. April 2008

ImageZur letzten Ratssitzung am 5. Februar hatte DIE LINKE. beantragt, dass ein Sonderauschuss eingesetzt werden soll, der sich mit den illegalen Bauschuttdeponien „Millenium“ beschäftigen sollte. Doch dazu kam es nicht. Auf Antrag von CDU-Fraktionschef Sehrt wurde der Übergang zur Tagesordnung beschlossen und damit jegliche Diskussion zu diesem Thema abgewürgt. Anscheinend sollte damit die Aufklärung unterdrückt werden.

Doch davon hat sich die Linksfraktion nicht beeindrucken lassen, da ihrer Ansicht nach auch die Bürgerinnen und Bürger im Westen der Stadt ein Recht auf Schutz vor Staubbelastung, verunreinigtem Grundwasser und Landschaftsverunstaltung haben. Außerdem gilt Recht für alle gleichermaßen.   

Um dies auch umzusetzen, startet DIE LINKE. nun einen erneuten Versuch in Form eines Ratsantrages. Zudem wurde eine Anfrage gestellt, mit der vorhandene Widersprüche aufgeklärt werden sollen.

Antrag:

Die Verwaltung hat öffentlich mitgeteilt, dass sie den derzeit illegalen Zustand des Schuttberges "Millenium" nachträglich legalisieren wolle.

Dazu möge der Rat beschließen:

1. Die 1995 erteilte Baugenehmigung wird eingehalten.
Dazu wird das aufgeschüttete Material vom Bauherren soweit abgetragen, bis die in der Baugenehmigung vorgesehenen Höhenfestsetzungen erreicht sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine 1,5 m starke Schicht aus Mineralgemisch aufgetragen wird. Dies soll möglichst ganz ohne Staubentwicklung (Einsatz einer Plane o.ä.) geschehen.

2. Die illegal errichteten Parkplätze werden vom Bauherren als Grünfläche zurückgebaut.

3. Über die Belastung des verbliebenen Materials ist vom Bauherren ein Gutachten zu erstellen, welches dem Rat zur Kenntnis gebracht wird.

4. Über die Entwicklung der Schadstoffe des Grundwassers soll von der Verwaltung jährlich dem Rat ein Bericht vorgelegt werden.

Begründung:
erfolgt mündlich

Udo Sommerfeld
Fraktionsvorsitzender

 

Anfrage: 

1. Laut Protokoll hat Stadtbaurat Zwafelink in der Sitzung des PLUA am 13.2.2008 zur Milleniums-Deponie erklärt:
"Tatsächlich ist die zugelassene Höhe nicht überschritten. Dies gilt auch für den maximalen Neigungswinkel der Aufschüttung."

Am 29.1.08 erklärte er zudem in einer Mitteilung:
"Die genehmigte Höhe ist nicht überschritten. Dies wurde bislang von der Verwaltung auch nicht behauptet."

Ganz anders wird dieser Sachverhalt in einer Mitteilung des FB 61 - für den Herr Zwafelink zuständig ist - vom 22.10.2007 an den Stadtbezirksrat 310 dargestellt. Dort heißt es:
"Die genehmigte Menge sowie die Höhe der Aufschüttung ist weitgehend überschritten; weiterhin wurde die Aufschüttung auch auf Grundstücksteilen errichtet, die über die genehmigte Fläche hinausreichen. Lediglich die maximale Höhe von 110 m über NN (das entspricht einer absoluten Höhe von 34,56 m über Gelände), die nur an einem einzigen "Hochpunkt" im Südosten des Geländes genehmigt worden war, wird eingehalten, die übrigen Höhenfestsetzungen werden weitgehend und zum Teil erheblich überschritten."

Dies wird unterstrichen durch ein Schreiben des FB 61.4, vom 22.8.2007. Dort heißt es:
"Vermessung der Aufschüttung
Die Fläche ist bei weitem überschritten. Im Einzelnen:
- In den Flurstücken 3/2 und 3/3 sind Aufschüttungen von 15m. Nach der Genehmigung sollte es hier überhaupt keine Aufschüttung geben. In den Plänen der Genehmigung sind hier vorhandene Kleingärten eingetragen.
- Im Norden ist die erlaubte Höhe bis 92 m. Tatsächlich sind es schon 95,4m.
- Im Westen ist die erlaubte Höhe bis max. 97 m. Tatsächlich sind es schon 108 m."

Schließlich gibt es noch das Protokoll einer Besprechung vom 6.3.2008
Teilnehmer war u.a. Stadtbaurat Zwafelink
Herr Zwafelink selbst wird hier zitiert: "Hinsichtlich Höhe und Volumen besteht eine Abweichung von mehreren 100.000 m³."

2. Seit 1995 die Genehmigung zur Errichtung eines Bauschuttberges über der ehemaligen Mülldeponie erteilt wurde, wurden immer wieder öffentliche  Höhenangaben gemacht.  Bereits am 1.11.2002 erklärte der Bauherr in der Braunschweiger Zeitung, dass der Schuttberg 35 m über die Umgebung hinaus rage, aber noch 10 m wachsen könne.
Im Januar 2006 teilte dann auch noch die Verwaltung selbst in der öffentlichen Mitteilung 8125/06 mit, dass der Schuttberg 35 m hoch sei. (Spätestens hier hätte klar sein müssen, dass die Höhe überschritten wurde, da in der Baugenehmigung auch der Auftrag einer 1,5 m starken Decke aus Mineralgemisch mit randseitigen Kunststoffplanen vorgesehen  ist.)
Entgegen dieser Mitteilung teilte die Verwaltung dann am 26.6.2007 dem Stadtbezirksrat Westliches Ringgebiet auf Anfrage der LINKEN öffentlich mit, dass am 28.10.2005 eine Messung des Berges von der Abteilung Geoinformation durchgeführt wurde, die eine Höhe von 30,73 m ermittelt habe. (Warum die Verwaltung nun im Januar 2006 die Höhe mit 35 m und im Juni 2007 mit der geringeren Höhe von 30,73 m trotz weitergegangener Aufschüttungen angegeben hat, wird wohl ihr Geheimnis bleiben.)

In neuster Zeit werden aber im Rat bzw. in den Ausschüssen nur nichtöffentliche  Auskünfte der Verwaltung  erteilt, die aber zusätzliche Verwirrung erzeugen müssen. Nunmehr heißt es, die Höhe sei nicht überschritten. Öffentlich berichtet die Verwaltung dann wiederum in einem Beitrag in der Braunschweiger Zeitung vom 8.3.2008, dass das "Müllvolumen" überschritten sei. 

3. Am 13. März 2008 erklärt die Verwaltung in der Braunschweiger Zeitung öffentlich, dass bei der Untersuchung des Sickerwassers keine Stoffe nachzuweisen waren, die bei der chemischen Reinigung benutzt würden. Gestützt auf diese Erkenntnisse behauptet die  Verwaltung, dass Bauschutt aus einer chemischen Reinigung auf dem Milleniums-Gelände nicht abgekippt worden sei. Die Herstellung eines Zusammenhanges zwischen den Stoffen auf der Bauschuttdeponie und dem Zustand des Sickerwasser ist aber falsch und führt die Öffentlichkeit in die Irre. Falsch deshalb, weil das Sickerwasser, welches  im Nordteil der Deponie mittels einer Drainage in einen Sickerwasserschacht und von dort  in den Schmutzwasserkanal fließt, nur das Abwasser der Alt-Deponie ist, die sich unter dem Schuttberg befindet.  Aus dem Sickerwasser kann also der Zustand der Alt-Deponie gemessen werden, nicht aber die Beschaffenheit von Aufschüttungen des Müllberges.
Über die Beschaffenheit des Schuttberges und die Entwicklung der Grundwasserwerte geben die 9 Grundwassermeßstellen Auskunft. Als Ergebnis kann festgehalten werden: Die Schwermetallbelastung des Grundwassers nimmt zu.
(Die abgeschriebenen Untersuchungsergebnisse befinden sich im Anhang)

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gefragt:

1. Zum 1. Komplex: Welche der einander widersprechenden Aussagen des gleichen Fachbereiches sind richtig?

2. Zum zweiten Komplex: Warum behandelt die Verwaltung die Höhe der Deponie nichtöffentlich für die Ratsgremien, obwohl dieses Thema seit Jahren in der Braunschweiger Zeitung öffentlich behandelt wird und von der Verwaltung selbst auch öffentliche Erklärungen abgegeben werden?

3. Zum dritten Komplex: Warum hat die Verwaltung bislang darüber geschwiegen, dass die Schwermetallbelastung des Grundwassers zunimmt und  in der Öffentlichkeit die Meßergebnisse "Sickerwasser" als Indikator für die Bestandteile des Schuttberges dargestellt?

Udo Sommerfeld
Fraktionsvorsitzender

Anhang:

Grundwassermesstellen
Überwachungsbericht 2007 der Abt. Umweltschutz
Insgesamt gibt es 9 Grundwassermesstellen. Mit einem Wert aus 1998 sind die nachfolgenden Messstellen HO-001, -002, -009 und HO-012 vergleichbar.

Messstelle HO-001
Grenzwerte der TVO sind überschritten bei den Parametern Natrium, Amoniumstickstoff, Sulfat und Eisen
Entwicklung:
1998 2007 Veränderung % TVO LAWA
Natrium 107 mg/l 234 mg/l + 118% 200 mg/l
Ammoniumstickstoff 0,3 mg/l 1,1 mg/l + 266% 0,5 mg/l
Sulfat 245 mg/l 320 mg/l +30% 240 mg/l 240 mg/l
Eisen 1,27 mg/l 1,36 mg/l +7% 0,2 mg/l

Messstelle HO-002
Grenzwerte der TVO sind überschritten bei den Parametern Nickel, Bor, Eisen und Aluminium.
Entwicklung:
1998 2007 Veränderung % TVO LAWA
Nickel 16 µg/l 31 µg/l + 94% 20 µg/l 14 µg/l
Bor 0,08 mg/l 1,26 mg/l + 1475% 1 mg/l 0,74 mg/l
Eisen 0,303 mg/l 0,436 mg/l + 44% 0,2 mg/l
Aluminium 0,45 mg/l 0,38 mg/l - 16% 0,2 mg/l

Messstelle HO-009
Grenzwerte der TVO sind überschritten bei den Parametern Eisen und Aluminium.
Entwicklung:
1998 2007 Veränderung % TVO LAWA
Eisen 0,354 mg/l 0,411 mg/l + 16% 0,2 mg/l
Aluminium 0,19 mg/l 0,48 mg/l + 153% 0,2 mg/l

Messstelle HO-012
LAWA-Geringfügigkeitsschwellenwerte sind überschritten bei den Parametern Blei und Chrom. Grenzwerte der TVO sind überschritten bei den Parametern Eisen und Aluminium.
Entwicklung:
1998 2007 Veränderung % TVO LAWA
Blei < 5 µg/l 10 µg/l mind. +100% 10 µg/l 7 µg/l
Chrom < 5 µg/l 8 µg/l mind. + 60% 50 µg/l 7 µg/l
Eisen 0,363 mg/l 3,6 mg/l + 891% 0,2 mg/l
Aluminium 0,17 mg/l 4,49 mg/l + 2541% 0,2 mg/l

Nachfolgend die Messstellen die 2007, nicht aber 1998, dokumentiert wurden.

HO-006 - keine Überschreitungen

HO-010
Grenzwerte der TVO sind überschritten bei den Parametern cis 1,2-Dichlorethen, Vinylchlorid und Eisen.
Cis 1,2-Dichlorethen (organisch): 36 µg/l, LAWA-Geringfügigkeitsschwellenwert: 2 µg/l, TVO: 3 µg/l
Vinylchlorid (organisch): 8 µg/l, TVO 5 µg/l
Eisen: 10,1 mg/l, TVO 0,2 mg/l

HO-011
LAWA-Geringfügigkeitswerte sind überschritten bei den Parametern Chrom, Zink und Nickel. Grenzwerte der TVO sind überschritten bei den Parametern Blei, Ammoniumstickstoff, Bor, Eisen und Aluminium.
Chrom: 19 µg/l, LAWA-Geringfügigkeitsschwellenwerte 7 µg/l
Zink: 0,114 mg/l, LAWA-Geringfügigkeitsschwellenwert 58 µg/l
Nickel: 14 µg/l, LAWA-Geringfügigkeitsschwellenwert 14 µg/l
Blei: 24 µg/l, LAWA-Geringfügigkeitsschwellenwert 7 µg/l, TVO 10 µg/l
Ammoniumstickstoff: 1,1 mg/l, TVO 0,5 mg/l
Bor: 1,01 mg/l, TVO 1mg/l
Eisen: 7,96 mg/l, TVO 0,2 mg/l
Aluminium: 6,02 mg/l, TVO 0,2 mg/l

HO-013
Grenzwerte der TVO sind überschritten bei den Parametern Eisen und Aluminium.
Eisen: 0,377 mg/l, TVO 0,2 mg/l
Aluminium: 0,519 mg/l, TVO 0,2 mg/l

HO-014
LAWA-Geringfügigkeitsschwellenwerte sind überschritten bei den Parametern Chrom und Chlorid. Grenzwerte der TVO sind überschritten bei den Parametern Leitfähigkeit, Natrium, Ammoniumstickstoff, Bor, Eisen und Aluminium.
Chrom: < 5 µg/l, LAWA-Geringfügigkeitsschwellenwert 7 µg/l
Chlorid: 50,1 mg/l, LAWA-Geringfügigkeitsschwellenwert 250 mg/l
Leitfähigkeit: 987µs/cm, TVO 250 ms/m
Natrium: 22,7 mg/l, TVO 200 mg/l
Ammoniumstickstoff: 0,2 mg/l, TVO 0,5 mg/l
Bor: 0,274 mg/l, TVO 1 mg/l
Eisen: 0,377 mg/l, TVO 0,2 mg/l
Aluminium: 0,519 mg/l, TVO 0,2 mg/l

 
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